Am Donnerstag, den 27. Oktober laden wir Sie und Euch zum öffentlichen Plenum ein und hoffen auf viel Interesse. Wir treffen uns um 20 Uhr im Hörsaal 8 am Uni-Campus, Ernst-Abbe-Platz.

Schwerpunkt für das Plenum bilden die Veranstaltungen und Aktionen rund um den 9. November.

Vielen ist sicher bereits bekannt, dass die Stadt Jena den provokativen Naziaufmarsch per Auflagebescheid vom 9. auf den 8. November verlegt hat. Gegen diesen Bescheid haben die Anwälte der Nazis bereits Beschwerde eingelegt. So werden wohl die Gerichte entscheiden, wer sich durchsetzt. Davon unabhängig ruft unser Arbeitskreis "Sprechende Vergangenheit" am 9. November zum traditionellen Gedenken an die Opfer der Pogromnacht von 1938 auf. Ein Mahngang soll, beginnend am Marktplatz, zu der ebenfalls traditionellen Gedenkveranstaltung um 18 Uhr am Westbahnhof führen.

Gegen den Naziaufmarsch formiert sich ein breiter, vielfältiger und kreativer Widerstand.
So ruft die Initiative "Nazis pro Asyl" zu Spenden auf. Für jeden Teilnehmer der Nazi-Demo gehen jeweils 10 Euro an die Bürgerinitiative Asyl e.V., die Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V. und den Abenteuerspielplatz in Jena Lobeda.

Die offiziell bekannt gegebene Nazi-Route beginnt um 18 Uhr am Saalbahnhof, verläuft über den Spitzweidenweg, Spittelplatz, ST.-Jakob-Straße in die Sophienstraße. Diese soll bis zum Ende am Bibliotheksweg gelaufen werden. Nach einer Zwischenkundgebung sollen die Nazis zurück zum Saalbahnhof geführt werden.
So erwartet die Polizei keine "Schwierigkeiten" bei der Zuführung der braunen Kammeraden. Die Zufahrtsstraßen zur Kundgebungsstrecke werden in einem gewissen Abstand versperrt sein. Ein unmittelbares herantreten an die Strecke soll so verhindert werden.
Für alle Gegenveranstaltungen wird eine "Allgemeinverfügung" der Stadt Auflagen erteilen.

Nach bisherigen Stand, mobilisieren wir vom Aktionsnetzwerk zur Kundgebung am Nollendorfer-Platz

Auf unserem Plenum möchten mit Euch detaillierter diskutieren, wie wir unsern Beitrag am 8. oder 9. November gestalten können.

Entsprechend §6 Abs.1 VersG weisen wir darauf hin, dass Personen, die rechtsextremen Parteien angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äusserungen in Erscheinung getreten sind, von unseren Veranstaltungen ausgeschlossen sind.