Entsprechend §6 Abs.1 VersG weisen wir darauf hin, dass Personen, die rechtsextremen Parteien angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äusserungen in Erscheinung getreten sind, von unseren Veranstaltungen ausgeschlossen sind.